Entscheide des Bundesrats vom 29.04.2020 und ihre Folgen für den Circus

Mit Blick auf die aktuelle Lage der Corona-Pandemie hat der Bundesrat am 29. April 2020 die weiteren Lockerungsmassnahmen kommuniziert. Ab dem 11. Mai 2020 dürfen Schulen, Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken unter Einhaltung von entsprechenden Schutzkonzepten wieder öffnen. Das Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als fünf Personen bleibt allerdings bis auf weiteres bestehen. Über eine Lockerung dieses Verbots entscheidet der Bundesrat erst am 27. Mai 2020.
Was heisst das nun für die Circusbranche? Laut Bundesrat Berset bleiben Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bis 31. August verboten. Der Zeitpunkt sei unter anderem auch gewählt, weil diverse Nachbarstaaten den gleichen Zeitraum gewählt hätten. «Das Nachverfolgen von Infektionen ist bei solchen Veranstaltungen unmöglich», sagte er. Es sei ihm bewusst, dass «Hunderte» Sport- und Kulturveranstaltungen davon betroffen seien.

Für mittlere und kleine Circusunternehmen bleibt somit die Hoffnung, dass die Zahlen an Neuinfektionen bis am 27. Mai 2020 soweit zurückgehen, dass der Bundesrat per 8. Juni 2020 das Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als fünf Personen aufheben kann. Das würde eventuell die Durchführung von Circusvorstellungen mit maximal 1000 Personen wieder ermöglichen.

Die Ungewissheit, ob und wie es weitergeht, ist in der Branche nach wie vor sehr gross. Mit der Sammelaktion hat der CVA Sfr. 19'000.- an Soforthilfe bereits ausbezahlt. Angesichts der finanziellen Einbussen, welche die Unternehmen in der jetzigen Zeit erleiden, ist das ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Circusunternehmen bedanken sich aber ganz herzlich bei den Circusfreunden für ihre Unterstützung und ihre Verbundenheit und hoffen, baldmöglichst wieder spielen zu können.

Aufgrund der angespannten Lage verlängert der CVA seine Spendenaktion. Unterstützungsbeiträge können bis auf weiteres überwiesen werden. Beträge ab Sfr. 15.- werden mit einem Büchlein verdankt: Postfinance 3000 Bern / Konto: 40-31787-2 / IBAN: CH60 0900 0000 4003 1787 2 / BIC: POFICHBEXXX