Entscheide des Bundesrates vom 16. April 2020 und ihre Folgen für die Circusbranche

Am Samstag, 18. April 2020 würde eigentlich der 11. Weltcircustag stattfinden. In diesem Jahr steht er ganz im Zeichen der Pandemie und ihrer Begleitmassnahmen. Im Zusammenhang mit den zurückgehenden Fallzahlen an Corona-Neuerkrankungen hat der Bundesrat am 16. April 2020 die Öffentlichkeit über die schrittweise Lockerung der Schutzmassnahmen orientiert.
 
Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz der Kunden und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein.
Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen. Somit hat das Versammlungs- und Veranstaltungsverbot bis auf weiteres Gültigkeit.

Für die Circusbranche könnte das bedeuten, dass es bestenfalls erst nach dem 8. Juni 2020 wieder heissen kann: Vorhang auf. Manege frei. Das Spiel beginnt. Damit verschärft sich die ohnehin schon schwierige Lage der gesamten Freizeitbranche. Betroffen sind nicht nur die Circusunternehmen, sondern auch Artisten, die derzeit keine Auftrittsmöglichkeiten haben.

Am 16. März 2020 hat der CVA seine Mitglieder zu einer Spendenaktion aufgerufen. Bis jetzt sind über 20'000 Schweizerfranken zusammengekommen. Im Sinne einer raschen Soforthilfe hat er den vom Coronavirus betroffenen Betrieben bereits 15'000 Schweizerfranken ausbezahlt. Damit konnten in beschränktem Mass Liquiditätsengpässe überbrückt werden, bevor allenfalls andere Unterstützungsmassnahmen greifen.

Auch wenn der Bundesrat am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket im Umfang von 280 Millionen Schweizerfranken für die Kulturbetriebe beschlossen hat, ist es ungewiss, ob die Circusbranche auch tatsächlich finanziell unterstützt wird. Denn für die Verteilung der Gelder sind der Verein Suisseculture sociale und die kantonalen Kulturämter zuständig. Grundsätzlich wären dort Ausfallentschädigungen in der Höhe von 145 Millionen Schweizerfranken für Kulturunternehmen eingestellt.

Aufgrund dieser Unsicherheiten verlängert der CVA seine Spendenaktion. Unterstützungsbeiträge können bis auf weiteres überwiesen werden auf:
Postfinance 3000 Bern / Konto: 40-31787-2 / IBAN: CH60 0900 0000 4003 1787 2 / BIC: POFICHBEXXX