Das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt hat am Montag entschieden, dass René Strickler seinen Raubtierpark in Etappen räumen muss. Die zwei von René Strickler eingereichten Gutachten wurden vom Gericht abgelehnt. Indess werden für die Räumung des Parks neue Fristen gewährt.
So müssen bis am 16. Juni alle Kleintiere wie Hunde, Schweine, Ziegen oder Leguane sowie alle Gegenstände und Fahrzeuge vom Gelände verschwinden. Die Raubtiere dürfen noch bis zum 14. Juli auf dem Gelände bleiben. Sollte für die Löwen, Tiger, Pumas und Bären bis dann kein neues zu Hause gefunden werden, kann eine Zwangsräumung, allenfalls zusammen mit dem Veterinäramt durchgeführt werden. Sowohl Mieter René Strickler als auch die Vermieterin Espace Real Estate Holding AG haben die Möglichkeit, eine Begründung einzufordern und anschliessend beim Obergericht Beschwerde einzureichen.
René Strickler hat sich bisher nicht zum Entscheid geäussert. Allerdings hat er für kommenden Sonntag um 13.30 zur öffentlichen Demonstration von Tierfreundinnen und Mitkämpfern auf seinem Raubtierpark geladen. So will er ein Zeichen für den Erhalt seines Tierparks und die Rettung seiner Raubtiere setzen.