Staatsanwaltschaft lehnt Tierquälerei-Anzeige gegen Circus Royal ab

Im August 2016 hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Strafanzeige gegen den Circus Royal wegen Tierquälerei eingereicht.

Die Anzeigenstellerin warf dem Circus vor, die Tierwürde zu verletzten. Die Darbietung mit den sieben Löwinnen sei eine reine Machtdemonstration des Dompteurs. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnet allerdings keine Strafuntersuchung, weil der Tatbestand der Tierquälerei eindeutig nicht erfüllt ist, wie sie in einer Mitteilung vom Dienstag, 11. Oktober 2016 schreibt. Es sei selbstverständlich, dass der Dompteur beim Vorführen der einzelnen Phasen der Dressurnummer die Löwinnen dominiert. Dies sei jedoch bei jedem von einem Menschen gehaltenen Tier und den von ihm verlangten Verhaltensweisen der Fall. Ebenfalls könne keine übermässige Instrumentalisierung in der beanstandeten Tiervorführung erkannt werden.