Medienmitteilung zur Rettung von René Stricklers Raubtierpark

Nach dem Urteil des Bundesgerichts über die Zukunft von René Stricklers Raubtierpark hat die Geschäftsleitung der neu gegründeten Raubtierpark Subingen AG wie folgt Stellung genommen:

Die Geschäftsleitung der neu gegründeten Aktiengesellschaft Raubtierpark Subingen AG ist vom Urteil des Bundesgerichts in der Sache des Mietverhältnisses nicht wirklich überrascht. Bei der bestehenden Faktenlage war damit zu rechnen. Beabsichtigt war beim Bundesgericht mehr Zeit für die Lösung der Standortfrage zu bekommen.

Der Fortbestand des Raubtierparkes am heutigen Standort in Subingen, in vertrauter Umgebung für die Tiere die beste Lösung. Deshalb hat sich die dafür gebildete Task Force mit oberster Priorität darauf konzentriert für das 50‘000 m2 grosse Grundstück einen Käufer zu finden. Entsprechende Gespräche mit Immobilienfachleuten und einer Grossbank mit dem heutigen Landbesitzer Espace Real Estate AG sind im Gang. Ein derartiges Immobilienprojekt lässt sich aber nicht in einigen Wochen realisieren. Es sind vertiefte Abklärungen erforderlich, auch dafür, wie der relativ grosse, nicht benutzte Teil des Grundstückes, für andere gewerbliche und industrielle Aktivitäten genutzt werden kann. Sollte der Landbesitzer Espace Real Estate AG beim Richteramt Bucheggberg- Wasseramt die Anordnung der Vollstreckung des Vergleichs und somit die Räumung des Geländes verlangen, wird das Oberamt Region Solothurn handeln müssen.

Zum Vorgehen äusserte Alain Hervouêt, stellvertretender Vorsteher des Oberamts Region Solothurn, gegenüber der Solothurner Zeitung: «Tötungsmassnahmen sind richterlich nicht verfügt worden. Wir müssen den Platz räumen, also die Tiere umplatzieren. Das ist unsere Aufgabe». Weiter heisst es, «Die Umplatzierung nimmt sicher eine bestimmte Zeit in Anspruch. Für den Verbleib der Tiere strebe man eine gemeinsame Lösung mit Strickler an.»